14.6.2024

Bundestag beschließt deutliche Verbesserungen beim BAföG

Zu der an diesem Donnerstag im Bundestag beschlossenen 29. Gesetzesänderung des BAföG erklärt Schahina Gambir, grüne Bundestagsabgeordnete für Minden-Lübbecke:

„Auf dem Weg zu mehr Bildungsgerechtigkeit ist das BAföG eines der wichtigsten Instrumente. Damit BAföG diesem Anspruch wieder gerecht wird, hat die Koalition eine weitere Reform mit wichtigen Verbesserungen auf den Weg gebracht. Diese groß angelegte Reform ist dringend notwendig, da durch jahrelangen Stillstand das BAföG längst nicht mehr der Studien- und der Lebensrealität der Studierenden entsprach.

Besonders wichtig in dieser Novelle ist die Einführung der Studienstarthilfe, die von Bündnis 90/Die Grünen entwickelt wurde. Junge Menschen, deren Eltern ein besonders geringes Einkommen haben, werden zum Studienstart einen einmaligen Zuschuss von 1000 Euro erhalten. Dies soll den Start ins Studium erleichtern und erste größere Kosten abfedern. Denn die Entscheidung für ein Studium darf nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen.

Darüber hinaus heben wir die Freibeträge für Eltern-Einkommen nochmals um über fünf Prozent an, insgesamt sind sie damit seit 2021 um 27 Prozent gestiegen. Dadurch erhalten heute deutlich mehr Menschen Zugang zum BAföG. Klar ist: Die letzten Jahre waren von Inflation und weiter steigenden Mieten geprägt. Das gehen wir an: Wir heben die Grundfördersätze nochmal um fünf Prozent an (insgesamt um 11,2 Prozent mehr als 2021) und die Wohnpauschale um erneut 5,5 Prozent (insgesamt ca. +17 Prozent seit 2021).

BAföG muss der Studienrealität angepasst werden, ansonsten bleiben zahlreiche Studierende auf der Strecke. So schaffen schon heute nur ein Drittel der Studierenden ihren Abschluss in der Regelstudienzeit. Ein weiterer Erfolg ist deshalb die Einführung eines neuen „Flexisemesters“, womit Studierende ein Semester länger als die Regelstudienzeit gefördert werden können.
Mit der 29. BAföG-Reform und allen Reformen seit 2021 leisten wir einen wesentlichen Beitrag, um BAföG als essenzielles Instrument der Bildungsgerechtigkeit zu stärken und Aufstieg durch Bildung zu ermöglichen.“