29.2.2024

Zukunft willkommen – Minden-Lübbecke wird weiter zur attraktiven Einwanderungsregion

Zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung erklärt die Grüne Bundestagsabgeordnete Schahina Gambir:

„Der Bedarf an Fach- und Arbeitskräften ist enorm und betrifft nahezu alle Branchen in unserer Region. Dieser Mangel an Arbeitskräften ist ein echtes Standortrisiko für NRW. Unsere Wirtschaft und der gesellschaftliche Wandel leiden darunter, dass schlichtweg Personal fehlt, um Solaranlagen zu installieren, unsere Kinder zu unterrichten oder den steigenden Bedarf in der Pflege zu decken. Unser Sozialsystem wird vor weitere große Herausforderungen gestellt, wenn nun die Generation der sogenannten Baby-Boomer in Rente geht.

Um diese Herausforderungen zu meistern, müssen wir jedes Jahr rund 400.000 zusätzliche Arbeitskräfte aus dem Ausland langfristig von Arbeit und Ausbildung in Deutschland überzeugen. Mit der Weiterentwicklung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes haben wir im vergangenen Jahr die Weichen gestellt, um Deutschland als Einwanderungsland endlich attraktiver zu machen.

Durch einen Zweckwechsel ermöglichen wir Personen, die sich mit einem Kurzzeitvisum in Deutschland aufhalten, eine einfachere Arbeitsaufnahme.

Gleichzeitig können Personen aus Drittstatten durch sogenannte Anerkennungspatenschaften ihre Anerkennungsverfahren künftig direkt in Deutschland durchlaufen. Gemeinsam wirken Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber hier an der Weiterqualifizierung ihrer angehenden Fachkräfte mit und können so Fachkräftelücken gezielt schließen. Zudem verbessern wir die Chancen für bereits im Land lebende Asylbewerberinnen und Asylbewerber durch einen Spurwechsel. Diese unkomplizierten Regelungen werden für mehr Menschen auf dem Arbeitsmarkt sorgen.

Am 1. März 2024 treten nun weite Teile des Gesetzes in Kraft. Davon profitieren auch ganz konkret unsere Unternehmen in Minden-Lübbecke:

Wir setzen nun mehr auf berufspraktische Erfahrung und weniger auf die formale Gleichwertigkeit zur deutschen Berufsausbildung. Ausbildungen laufen überall auf der Welt unterschiedlich ab und was am Ende zählt, ist die berufliche Qualifikation. Wer einen Arbeitsvertrag bekommt und Berufserfahrung nachweisen kann, darf nun einreisen und wird nicht durch bürokratische Anerkennungsverfahren daran gehindert.

Studien zeigen, dass familiäre Verpflichtungen im Heimatland ein häufiger Grund dafür sind, dass internationale Fachkräfte wieder aus Deutschland abwandern. Das ist oft ein schmerzhafter Verlust für die betroffenen Unternehmen. Deshalb machen wir das Einwanderungsrecht familienfreundlicher. Wer für den Lebensunterhalt von Eltern oder Schwiegereltern sorgen kann, muss sich nicht länger zwischen Job oder Familie entscheiden.

Wir wandeln die Ausbildungsduldung in einen Aufenthaltstitel um. Damit verbessern wir sowohl für Auszubildende in Duldung als auch für ihre Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in Minden-Lübbecke die langfristigen Perspektiven: Auszubildende können sich auf dieser Basis eine Zukunft in Deutschland aufbauen. Betriebe wiederum können bei erfolgreicher Ausbildung zuverlässig mit direkt verfügbaren Fachkräften rechnen.“