„Die erneute Abschiebung nach Afghanistan ist ein menschenrechtlicher Dammbruch. Seit der Machtübernahme der Taliban herrschen dort systematische Unterdrückung, Gewalt und Willkür. Niemand kann garantieren, dass Abgeschobenen dort keine Folter oder unmenschliche Behandlung droht. Abschiebungen nach Afghanistan wurden aus gutem Grund 2021 ausgesetzt.“
„Als Rechtsstaat dürfen wir unsere humanitären Grundwerte nicht opfern, um vermeintlich Härte zu demonstrieren. Der Schutz vor Folter, Gewalt und politischer Verfolgung ist in unserem Grundgesetz und der Europäischen Menschenrechtskonvention verankert und gilt universell für alle Menschen und ist nicht an Bedingungen wie Straffälligkeit geknüpft. In einem Rechtsstaat wird die Schuld vor Gericht festgestellt. Abschiebung darf niemals ein Ersatz für Strafvollzug sein, schon gar nicht in ein Land, in dem Folter und Willkür herrschen.“
„Verhandlungen mit den Taliban, um Abschiebungen zu ermöglichen, laufen auf eine faktische Anerkennung eines Terrorregimes hinaus. Das ist das Gegenteil von Islamismusbekämpfung und eine außenpolitische wie menschenrechtliche Bankrotterklärung.“