„Mit dem Vorschlag ist ein erstes wichtiges Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag im Bereich Antidiskriminierung auf den Weg gebracht. Die fachliche Unabhängigkeit der Antidiskriminierungsstelle (ADS) soll gestärkt und ihre Leitung künftig auf Vorschlag der Bundesregierung als Unabhängige*r Bundesbeauftragte*r für Antidiskriminierung durch den Bundestag für die Dauer von fünf Jahren gewählt werden.
Zwar zeigen sich in vielen Bereichen Bemühungen, Diskriminierungen abzubauen und gesellschaftlich dafür zu sensibilisieren. Trotzdem sind die Zahlen von Diskriminierungsfällen und der Beratungsbedarf durch die Antidiskriminierungsstelle weiterhin sehr hoch. Viele Menschen erleben leider immer noch fast täglich Rassismus oder Diskriminierung, Ausgrenzung und Abwertung aufgrund ihres Geschlechts, ihrer sexuellen Identität, Religion oder Weltanschauung, ihrer Behinderung, ihrer ethnischen Herkunft oder ihres Alters. Das zeigt uns, wieviel noch zu tun und wie groß unsere Verantwortung für ein diskriminierungsfreies Miteinander ist. Deshalb ist es so wichtig, die Antidiskriminierungsstelle auf Bundesebene als zentrale Stelle bei der Bekämpfung von Diskriminierung zu stärken und sie in ihrer wichtigen Arbeit für unsere offene und plurale Gesellschaft zu unterstützen.
Der Bundestag wird den Gesetzentwurf voraussichtlich in der kommenden Woche behandeln, um die Wahl der neuen Leitung schnell zu ermöglichen. Um den Diskriminierungsschutz insgesamt zu verbessern, wurde im Koalitionsvertrag eine umfassende Weiterentwicklung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes vereinbart, die ebenfalls noch in dieser Legislatur ansteht.“
30.3.2022
Antidiskriminierungsstelle wird gestärkt und die Leitung vom Bundestag gewählt
Zum Kabinettsbeschluss zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes erklärt Schahina Gambir MdB: