Sehr geehrter Herr Innenminister Dobrindt,
Sehr geehrter Herr Bundesminister Frei,
am 18.01.2026 gegen 11.00 Uhr Ortszeit haben Talibanvertreter ein Safe House in Kabul besetzt, das im Auftrag der Bundesregierung betrieben wird. In dem Gebäude halten sich 79 besonders gefährdete Afghaninnen und Afghanen aus den deutschen Aufnahmeprogrammen auf. Sie wurden von den Taliban festgehalten, kontrolliert und verhört.
Es handelt sich um 63 Personen aus dem Überbrückungsprogramm, 15 Personen aus dem Bundesaufnahmeprogramm sowie eine ehemalige Ortskraft. Die Betroffenen, die sich aufgrund einer deutschen Aufnahmezusage in Pakistan befanden, waren im August 2025 von pakistanischen Behörden verhaftet und nach Afghanistan abgeschoben worden. Seitdem wurden für sie keine Wiedereinreisevisa nach Pakistan beantragt. Sie wurden von der Bundesregierung nicht zurück nach Pakistan gebracht – nicht einmal die Personen, die über das Bundesaufnahmeprogramm und das Ortskräfteverfahren eine Aufnahmezusage erhalten hatten, an denen die Bundesregierung grundsätzlich festhalten wollte.
Die Taliban sind nach der Razzia im Besitz der Personaldaten, Handykontakte und kennen den Aufenthaltsort der 79 Betroffenen und der Betreiber des Safe Houses. Diese befinden sich in akuter Lebensgefahr und müssen sofort aus Kabul über Pakistan nach Deutschland ausgeflogen werden. Deutschland trägt Verantwortung für ihre Sicherheit. Es ist mit den elementaren Grundwerten der Menschlichkeit und ihrer menschenrechtlichen Verantwortung nicht vereinbar, wenn die Bundesregierung tatenlos zusieht und die Menschen den radikalislamistischen Taliban einfach überlässt.
Herr Dobrindt, Sie haben als Bundesinnenminister dieses Risko bewusst in Kauf genommen. Sie haben durch ihr Nichtstun das Leben der 79 Menschen aufs Spiel gesetzt. Sie machen sich mitschuldig, wenn sie zu Schaden kommen, sollten Sie sich der Verantwortung für diese Menschen weiter entziehen.
Die Bundesregierung darf spätestens nach dieser Razzia nicht weiter an ihrem Standpunkt festhalten, es bestünde kein politisches Interesse mehr, Menschen aus dem Überbrückungsprogramm oder von der Menschenrechtsliste aufzunehmen. Diese Einschätzung war von Anfang an willkürlich. Alle afghanischen Staatsbürger, die Aufnahmezusagen über deutsche Programme erhalten haben, sind gleichermaßen gefährdet. Sie alle haben sich während des deutschen 20-jährigen Einsatzes für ein freieres und demokratischeres Afghanistan eingesetzt, weshalb sie von den Taliban verfolgt und bedroht werden.
Das Verwaltungsgericht Berlin hat jüngst entschieden (VG 33 L 585/25 V, B.v. 16.1.2026), dass die pauschale Erklärung Ihres Ministeriums, an der Aufnahme von Menschen aus dem Überbrückungsprogramm bzw. der Menschenrechtsliste bestünde kein politisches Interesse mehr, willkürlich und nicht mit dem rechtsstaatlichen Vertrauensschutz vereinbar war. Auch die Ungleichbehandlung der unterschiedlichen Gruppen sei durch keinen sachlichen Grund gerechtfertigt. Das Gericht ordnete deshalb die Erteilung von Visa an.
Aufgrund der Razzia ist klar, dass die Menschen selbst in Gästehäusern unter deutschem Schutz nicht sicher sind. Alle Afghaninnen und Afghanen aus allen deutschen Aufnahmeprogrammen müssen jetzt umgehend evakuiert werden, denn sie sind in Lebensgefahr. Trotzdem wird die Ausreise dieser Menschen verschleppt.
Auch Ende Januar 2026 werden sich noch über 1.000 Afghaninnen und Afghanen aus deutschen Aufnahmeprogrammen in Pakistan befinden. Dass es der Bundesregierung nicht gelungen ist, die pakistanische Regierung davon zu überzeugen, die Betroffenen über den 31.12.2025 hinaus nicht abzuschieben, ist ein großes Versäumnis.
Es ist außerdem ein Skandal, dass die aktuelle Bundesregierung etwa die Hälfte aller Aufnahmezusagen in ihrer Amtszeit widerrufen hat. Deutsche Gerichtsurteile bestätigen, dass Deutschland für die Menschen Verantwortung trägt. Auch mehr als die Hälfe der Ortskräfte mit einer Aufnahmezusage der vorherigen Regierung lässt die Bundesregierung im Stich. Der Verweis auf notwendige Sicherheitsüberprüfungen ist dabei ein pures Ablenkungsmanöver, denn nur in drei Prozent der Sicherheitsinterviews haben sich aus Sicht der Behörden tatsächliche oder vermeintliche Sicherheitsbedenken ergeben.
Das erklärt somit nicht die Vielzahl der Widerrufe der ursprünglichen Aufnahmezusagen.
Zusätzlich möchten wir auf die aktuelle einstweilige Schutzanordnung des UN-Menschenrechtsausschusses hinweisen: Der Ausschuss hat zugunsten des afghanischen Richters und seiner Familie, die sich in Pakistan befinden, angeordnet, ihre Abschiebung nach Afghanistan mit allen Mitteln zu verhindern und ihre sichere Unterbringung in Pakistan zu gewährleisten.
Die Bundesregierung hatte der Familie zuvor eine Aufnahmezusage nach § 22 AufenthG erteilt, diese jedoch im Dezember 2025 zurückgenommen. Der UN-Ausschuss macht damit deutlich, dass Deutschland aufgrund vorheriger Zusagen und der akuten Lebensgefahr in Afghanistan eine besondere menschenrechtliche Verantwortung trägt, die nicht willkürlich aufgehoben werden kann. Diese Entscheidung lässt sich auf alle Afghaninnen und Afghanen aus deutschen Aufnahmeprogrammen übertragen, da ihnen bei einer Rückkehr nach Afghanistan Folter oder Tod drohen.
Angesichts der Lebensgefahr, in der sich die Menschen befinden, appellieren wir an Sie, diese zu retten, indem Sie alle afghanischen Personen aus deutschen humanitären Aufnahmeprogrammen in Pakistan und Afghanistan und die Betreiber der Safe Houses nach Deutschland ausfliegen.
Schahina Gambir und Clara Bünger