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11.7.2025

Zur Aussetzung des Familiennachzugs im Bundesrat

„Heute ging das Gesetz zur Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten durch den Bundesrat. Damit hat das Gesetz, das im Eilverfahren durch den Bundestag gepeitscht wurde, nun auch die letzte Hürde genommen. Das Gesetz wird Familien für Jahre voneinander trennen. Es enthält keine Stichtagsregelung für diejenigen, die sich schon im Verfahren befinden. Sie müssen in zwei Jahren wieder bei Null anfangen. Und es gibt keine transparente und angemessenen Härtefallregelung. Das ist bitter für die betroffenen Menschen. Es ist traurig, dass die Versuche einiger humanitär gesinnter Bundesländer keinen Erfolg hatten. Sie konnten das Gesetz nicht aufhalten. Das Gesetz wird die Gerichte und Behörden belasten, viele Betroffene werden klagen oder Härtefallanträge stellen.

An diesem Gesetz wird deutlich, wir Grüne haben in der Regierung einen Unterschied gemacht. Von Humanität ist bei Union und SPD nichts zu spüren. Die Aussetzung darf zwei Jahre nicht überschreiten und die Regierung muss das Kontingent erhöhen. Menschen kommen in Sorge um ihre Angehörigen nicht an. Dieses Gesetz ist integrationspolitisch unverantwortlich und menschlich untragbar.“