Transparenz

Schahina Gambir mit verschränkten Armen
Schahina Gambir mit verschränkten Armen
Schahina Gambir mit verschränkten Armen

Das Grundgesetz bestimmt in Artikel 48 Absatz 3, dass Abgeordnete einen Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung haben. Diese Entschädigung beträgt seit dem 1. Juli 2021 monatlich 10.012,89 Euro. Grundlage dieses Betrags ist die Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten Nominallohnindex, den der Präsident des Statistischen Bundesamtes jährlich bis zum 31. März an den Präsidenten des Deutschen Bundestages übermittelt. Der angepasste Betrag der Entschädigung wird in einer Bundestagsdrucksache veröffentlicht. Abgeordnete erhalten keine jährlichen Sonderzahlungen und ihre Abgeordnetenentschädigung ist einkommensteuerpflichtig.

Als Teil der so genannten Amtsausstattung erhalte ich eine steuerfreie Aufwandspauschale. Diese Pauschale wird jährlich zum 1. Januar an die Lebenshaltungskosten angepasst und liegt derzeit bei 4.583,39 Euro monatlich. Davon müssen alle Ausgaben bestritten werden, die zur Ausübung meines Mandates anfallen: von der Miete, Einrichtung und dem Betrieb der Wahlkreisbüros in Minden, über die Miete meines zweiten Wohnsitzes in Berlin, bis hin zu Hotel- und Fahrtkosten bei auswärtigen Terminen.

Die Ausübung des Mandats steht im Mittelpunkt meiner Tätigkeit als Bundestagsabgeordnete (§44a Abs. 1 Abgeordnetengesetz). Neben meinem Mandat übe ich keine entgeltlichen Tätigkeiten aus.
(Stand Januar 2022)

Mitgliedschaften:
Mach‘ meinen Kumpel nicht an! – für Gleichbehandlung, gegen Rassismus e.V.
https://www.gelbehand.de/